Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der PUNKTEXE
Stand: 27. März 2026
§ 1 — Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle
Geschäftsbeziehungen zwischen der PUNKTEXE, c/o MDC Management #353,
Welserstraße 3, 87463 Dietmannsried (nachfolgend „PUNKTEXE“ oder „Auftragnehmer“),
und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“).
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB,
juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen
(B2B). Verbraucherverträge im Sinne von § 13 BGB werden nicht geschlossen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des
Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn PUNKTEXE ihrer Geltung ausdrücklich
schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt auch, wenn PUNKTEXE in Kenntnis
entgegenstehender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt.
(4) Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich
Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt
derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung
durch PUNKTEXE maßgebend.
§ 2 — Leistungsbeschreibung
(1) PUNKTEXE erbringt Beratungs- und Dienstleistungen in den folgenden Bereichen:
- KI-Strategie und KI-Beratung für den Mittelstand
- EU AI Act Compliance-Beratung und -Audits
- KI-Workshops (AI Literacy, KI-Sicherheit, KI-Governance)
- KI-Automatisierung und Prozessoptimierung
- Cybersecurity-Beratung (Security by Design)
- HR-Prozessautomatisierung mit KI
(2) Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, dem
Liefervertrag oder der Einzelbeauftragung. Mündliche Nebenabreden bedürfen der
schriftlichen Bestätigung.
(3) PUNKTEXE erbringt Beratungsleistungen nach bestem Wissen und Gewissen auf Grundlage
des aktuellen Stands der Technik und der geltenden Rechtslage. Eine Erfolgsgarantie wird
nicht geschuldet; PUNKTEXE schuldet eine Tätigkeit, kein bestimmtes Ergebnis, sofern
im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart ist.
§ 3 — Vertragsschluss und Angebote
(1) Angebote von PUNKTEXE sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht
ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung von PUNKTEXE oder
durch die tatsächliche Erbringung der Leistung zustande.
(3) Angaben in Angeboten, Präsentationen und Unterlagen von PUNKTEXE (z. B. Abbildungen,
Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht
ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
§ 4 — Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot oder Liefervertrag vereinbarten Preise. Alle
Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung
fällig, sofern nicht im Einzelvertrag eine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde.
(3) Bei Workshops und Vor-Ort-Terminen kann PUNKTEXE eine Anzahlung in Höhe von bis zu
50 % der vereinbarten Vergütung bei Auftragserteilung verlangen. Die Restzahlung ist nach
Erbringung der Leistung fällig.
(4) Reisekosten werden gesondert nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet, sofern im
Angebot nicht anders angegeben. Reisezeiten sind keine Arbeitszeiten, sofern nicht
ausdrücklich vereinbart.
(5) Bei Zahlungsverzug ist PUNKTEXE berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten
über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zu berechnen. Die Geltendmachung
eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(6) Gegen Forderungen von PUNKTEXE kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht
dem Kunden nur insoweit zu, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 5 — Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt PUNKTEXE alle für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen,
Informationen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
(2) Der Kunde benennt einen Ansprechpartner, der befugt ist, im Rahmen der
Vertragsbeziehung Entscheidungen zu treffen und Informationen zu erteilen.
(3) Verzögerungen, die auf eine Verletzung der Mitwirkungspflichten des Kunden
zurückzuführen sind, gehen nicht zulasten von PUNKTEXE. Zusätzlicher Aufwand, der
durch fehlende oder verspätete Mitwirkung entsteht, kann gesondert in Rechnung
gestellt werden.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, die ihm überlassenen Arbeitsergebnisse (z. B.
Maßnahmenpläne, Dokumentationen) nach Erhalt unverzüglich zu prüfen und etwaige
Beanstandungen innerhalb von 14 Tagen schriftlich mitzuteilen.
§ 6 — Termine und Fristen
(1) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich
vereinbart wurden.
(2) Ist PUNKTEXE an der rechtzeitigen Leistungserbringung durch Umstände gehindert, die
nicht in ihrem Verantwortungsbereich liegen (z. B. Verletzung von Mitwirkungspflichten
durch den Kunden, höhere Gewalt gemäß § 10 dieser AGB), verlängern sich Termine und
Fristen entsprechend.
(3) Bei Workshops und Vor-Ort-Terminen gelten folgende Stornierungsbedingungen, sofern
nicht im Einzelvertrag anders geregelt:
- Stornierung bis 14 Kalendertage vor dem Termin: kostenfrei
- Stornierung bis 7 Kalendertage vor dem Termin: 50 % der vereinbarten Vergütung
- Stornierung weniger als 7 Kalendertage vor dem Termin oder Nichterscheinen: 100 % der vereinbarten Vergütung
(4) PUNKTEXE ist berechtigt, einen Termin aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit,
höhere Gewalt) zu verschieben. In diesem Fall wird zeitnah ein Ersatztermin angeboten.
§ 7 — Workshops und Veranstaltungen
(1) Workshop-Inhalte und -Materialien sind urheberrechtlich geschützt. Eine
Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der Workshop-Unterlagen ist nur
mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung von PUNKTEXE gestattet.
(2) Die Teilnehmerzahl richtet sich nach der individuellen Vereinbarung. Eine Änderung
der Teilnehmerliste ist bis 3 Werktage vor dem Workshop möglich.
(3) Video- und Tonaufzeichnung: Die Aufzeichnung von Workshops
(Audio, Video, Bildschirmaufnahme) durch den Kunden oder Teilnehmer ist nur mit
vorheriger ausdrücklicher Einwilligung aller Beteiligten in Textform (§ 126b BGB)
gestattet. PUNKTEXE behält sich vor, eine Aufzeichnung abzulehnen, insbesondere wenn
vertrauliche Inhalte Dritter betroffen sind.
(4) Sofern PUNKTEXE selbst Aufzeichnungen zu Dokumentationszwecken anfertigt, werden
die Teilnehmer vorab informiert und um Einwilligung gebeten. Die Aufzeichnungen werden
nur für den vereinbarten Zweck verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
§ 8 — Haftung und Gewährleistung
(1) PUNKTEXE haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von
PUNKTEXE, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) PUNKTEXE haftet ferner unbeschränkt für sonstige Schäden, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von PUNKTEXE, ihrer gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten)
ist die Haftung von PUNKTEXE auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung
des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig
vertrauen darf.
(4) Die Haftung für leicht fahrlässige Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten
ist ausgeschlossen.
(5) Die Haftung von PUNKTEXE je Schadensfall ist auf die Höhe der für den jeweiligen
Einzelauftrag vereinbarten Nettovergütung begrenzt, maximal jedoch auf 100.000 EUR,
soweit nicht ein Fall der Absätze (1) oder (2) vorliegt.
(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen
Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von PUNKTEXE.
(7) Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren nach 12 Monaten ab Kenntnis oder
grob fahrlässiger Unkenntnis, soweit nicht ein Fall der Absätze (1) oder (2) vorliegt.
§ 9 — Änderungen der AGB
(1) PUNKTEXE behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Änderungen
werden dem Kunden in Textform (z. B. per E-Mail) mitgeteilt.
(2) Änderungen dieser AGB bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden in Textform
(§ 126b BGB). Das bloße Schweigen des Kunden gilt nicht als Zustimmung zu geänderten AGB.
(3) Stimmt der Kunde den geänderten AGB nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der
Änderungsmitteilung zu, gelten für die laufende Geschäftsbeziehung die bisherigen AGB
weiter. PUNKTEXE steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Ende des laufenden
Auftrags zu.
§ 10 — Höhere Gewalt (Force Majeure)
(1) Keine der Parteien haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer
vertraglichen Verpflichtungen, soweit die Nichterfüllung oder Verzögerung auf Umständen
beruht, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle der betroffenen Partei liegen
(höhere Gewalt).
(2) Höhere Gewalt umfasst insbesondere, jedoch nicht abschließend: Naturkatastrophen,
Pandemien, Epidemien, Krieg, Terrorismus, Aufruhr, Streiks, Aussperrungen, behördliche
Anordnungen, Embargos, Feuer, Überschwemmungen, Ausfälle von Telekommunikationsnetzen
oder Energieversorgern sowie Cyberangriffe, die trotz angemessener Sicherheitsmaßnahmen
nicht abgewehrt werden konnten.
(3) Die betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich über den Eintritt und die
voraussichtliche Dauer des Ereignisses höherer Gewalt zu informieren und alle zumutbaren
Anstrengungen zu unternehmen, die Auswirkungen so gering wie möglich zu halten.
(4) Dauert ein Fall höherer Gewalt länger als 90 Tage an, ist jede Partei berechtigt,
den betroffenen Einzelauftrag mit einer Frist von 14 Tagen schriftlich zu kündigen.
Bereits erbrachte Leistungen werden anteilig abgerechnet.
§ 11 — Vertraulichkeit
(1) Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsbeziehung erlangten
vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln
und ausschließlich zur Durchführung des Vertragszwecks zu verwenden.
(2) Vertrauliche Informationen sind sämtliche Informationen, die als vertraulich
gekennzeichnet sind oder ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind, insbesondere:
Geschäftsgeheimnisse, technische Daten, Know-how, Geschäftspläne, Kundendaten,
Preiskalkulationen, Strategiepapiere, Arbeitsergebnisse und Dokumentationen.
(3) Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die:
- zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits öffentlich bekannt waren;
- nach der Offenlegung ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt werden;
- der empfangenden Partei nachweislich bereits vor der Offenlegung ohne Vertraulichkeitspflicht bekannt waren;
- von der empfangenden Partei unabhängig und ohne Verwendung vertraulicher Informationen entwickelt wurden;
- aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder behördlicher/gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen — in diesem Fall ist die andere Partei vorab zu informieren, soweit dies rechtlich zulässig ist.
(4) Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht für die Dauer der Vertragsbeziehung und
drei (3) Jahre über deren Beendigung hinaus fort. Für Geschäftsgeheimnisse im Sinne des
GeschGehG gilt die Vertraulichkeitspflicht, solange die Informationen den Schutzstatus
als Geschäftsgeheimnis genießen, längstens jedoch fünf (5) Jahre nach Vertragsende.
(5) Jede Partei stellt sicher, dass ihre Mitarbeiter, Berater und Erfüllungsgehilfen,
denen vertrauliche Informationen zugänglich gemacht werden, in gleicher Weise zur
Vertraulichkeit verpflichtet sind.
(6) PUNKTEXE darf den Kunden als Referenz benennen (Name und Branche). Die Nennung von
Umfang oder Inhalt der Zusammenarbeit bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des
Kunden (vgl. Rahmenvertrag § 8).
§ 12 — Datenschutz
(1) Die Parteien verpflichten sich, die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen
Bestimmungen, insbesondere die DSGVO und das BDSG, einzuhalten.
(2) Soweit PUNKTEXE im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag
des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien eine gesonderte
Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.
(3) Einzelheiten zum Datenschutz sind in unserer
Datenschutzerklärung geregelt.
§ 13 — Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
(1) Alle von PUNKTEXE erstellten Arbeitsergebnisse (z. B. Präsentationen, Konzepte,
Dokumentationen, Maßnahmenpläne, Software) sind urheberrechtlich geschützt.
(2) Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde ein
einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den vertragsgegenständlichen
Arbeitsergebnissen für den vertraglich vereinbarten Zweck.
(3) Weitergehende Nutzungsrechte, insbesondere die Weitergabe an Dritte, die
Veröffentlichung oder die kommerzielle Verwertung, bedürfen der vorherigen
schriftlichen Zustimmung von PUNKTEXE.
(4) Von PUNKTEXE eingesetzte Methoden, Werkzeuge, Frameworks und allgemeines Know-how
verbleiben im geistigen Eigentum von PUNKTEXE und dürfen von PUNKTEXE uneingeschränkt
für andere Kunden und Projekte verwendet werden.
§ 14 — Laufzeit und Kündigung
(1) Die Laufzeit einzelner Aufträge ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder
Liefervertrag.
(2) Dauerschuldverhältnisse können von jeder Partei mit einer Frist von drei (3) Monaten
zum Monatsende schriftlich gekündigt werden, sofern nicht im Einzelvertrag eine andere
Frist vereinbart wurde.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein
wichtiger Grund liegt für PUNKTEXE insbesondere vor, wenn:
- der Kunde mit der Zahlung fälliger Vergütungen trotz Mahnung und angemessener Nachfristsetzung in Verzug ist;
- über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird;
- der Kunde wesentliche Mitwirkungspflichten trotz Mahnung nicht erfüllt.
(4) Bereits erbrachte Leistungen und entstandene Kosten sind im Falle der Kündigung
anteilig zu vergüten.
§ 15 — Schlussbestimmungen
(1) Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand: Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten
aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist Augsburg (AG Augsburg / LG Augsburg),
sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz
oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung
durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen
Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für Vertragslücken.
(4) Schriftform: Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der
Textform (§ 126b BGB). Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses.
(5) Abtretung: Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag
nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von PUNKTEXE an Dritte abtreten oder übertragen.
PUNKTEXE
c/o MDC Management #353
Welserstraße 3
87463 Dietmannsried
E-Mail: kontakt@punktexe.de
Web: punktexe.de